Der Hessische Fußball-Verband hat sich am gestrigen Samstag, den 4. April 2020 in einer Video-Sitzung des Verbandsvorstandes dazu entschieden, seinen Spielbetrieb bis auf Weiteres auszusetzen. Weiterhin kommt der Verband seinen Vereinen in der aktuell schweren Zeit finanziell entgegen. Alle für unseren Verein relevanten Informationen haben wir im Wortlaut des HFV für euch vorbereitet.
Zum Thema Spielbetrieb fand ein ausführlicher Austausch statt, im Zuge dessen zahlreiche Modelle und Szenarien erörtert wurden, auch im Hinblick auf mögliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen. Einigkeit herrscht darüber, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt bleibt und eine Wiederaufnahme mit 14 Tagen Vorlauf erfolgen müsste. Ein einheitliches Vorgehen aller 32 hessischen Fußballkreise im Umgang mit der Saison 2019/2020 wird angestrebt.
„Die aktuelle Situation lässt keine andere Entscheidung als die weitere Aussetzung des Spielbetriebes zu. Wir orientieren uns damit an der behördlichen und staatlichen Verfügungslage und reagieren auf eine nie dagewesene Krise. Wir haben im Rahmen der Sitzung des Verbandsvorstandes zahlreiche Szenarien besprochen, wie wir weiterhin mit der Saison 2019/20 umgehen könnten. Eine solche weitreichende Entscheidung muss gut vorbereitet, aus allen Perspektiven beleuchtet und mit allen möglichen Folgen durchdacht sein“, sagte HFV-Präsident Stefan Reuß. „Wir brauchen Geduld, nicht die Schnelligkeit ist jetzt gefragt, sondern die Genauigkeit und Nachhaltigkeit unserer Entscheidungen, und dies funktioniert nur im Gleichklang mit behördlichen Entscheidungen“, so Reuß weiter. HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzte: „Dabei spielen gerade zivil- und haftungsrechtliche Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Wir können erst Entscheidungen treffen, wenn es eine gesicherte juristische Grundlage gibt. Das ist ein eminent wichtiger Punkt. Zudem sind wir noch in Abstimmung mit übergeordneten Verbänden.“
In den vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) am gestrigen Freitag (3. April) vorgenommenen Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung als Reaktion auf die Corona-Krise geht es unter anderem um den Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17). Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Nun heißt es darin für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021: „Die Mitgliedsverbände können insbesondere festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt werden.“ Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen dann wieder die vorherigen Bestimmungen in Kraft treten. „Hier werden wir entsprechende Anpassungen aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen des DFB in unseren Regularien beraten und aufnehmen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer hessenweiten Lösung und werden diese zeitnah vorstellen“, so HFV-Vizepräsident Torsten Becker.
Zudem wurde im Rahmen der Sitzung für den ursprünglich am 6. Juni 2020 in Grünberg geplanten Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes ein alternativer Zeitplan vorgestellt. Demnach könnte der Verbandstag mit der vorherigen Austragung sämtlicher noch ausstehender Kreisfußballtage am 28. November 2020 nachgeholt werden.
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Die finanziellen Einbußen der Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes sind durch die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie erheblich. Auch der HFV ist durch die Schließung der Sportschule und des Sporthotels Grünberg, die voraussichtlich ausbleibende sechsstellige Abgabe aus den Zuschauereinnahmen der hessischen Bundesligisten, gestoppte Qualifizierungsmaßnahmen und abgesagte Veranstaltungen in großem Ausmaß betroffen. Als Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts der hessischen Fußballfamilie möchte der HFV seine Vereine in finanzieller Hinsicht in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände wie folgt entlasten:
– Da das Schiedsrichterpflichtsoll nicht erhoben werden kann, erfolgen auch keine Bestrafungen (Geldstrafen/Punktabzüge). Die Zahlungen, die sich bezüglich des Schiedsrichterpflichtsolls aus der Saison 2019/2020 ergäben, werden – unabhängig vom weiteren Fortgang der Spielzeit – ausgesetzt. Aus der Saison 2018/19 resultierend betrug die Gesamtsumme der Zahlungen 154.705 €.
– Die Gebühren der Pflichtabonnements des Verbandsmagazins HESSEN-FUSSBALL werden im Kalenderjahr 2020 aufgrund der derzeitigen Situation rund um das Coronavirus bis auf Weiteres nicht in Rechnung gestellt. Die damit bei den Vereinen verbleibende Liquidität beträgt rund 100.000€.
„Die aktuelle Kontaktsperre – verbunden mit der Aussetzung des Spielbetriebs – tut uns allen weh, nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Es ist aber erfreulich zu sehen, wie viele Menschen und Vereine sich in die Gesellschaft einbringen und helfen, wo diese Hilfe benötigt wird. Auch der Hessische Fußball-Verband lebt diesen Solidargedanken und möchte seinen Teil dazu beisteuern. Auch wenn diese Summen nicht alle Probleme lösen werden, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass unsere Vereine nicht stärker belastet werden, als sie es durch die Corona-Krise ohnehin schon sind. Direkte Zuwendungen sind uns aus steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Deshalb gewähren wir diese indirekte finanzielle Hilfe“, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß.
Die komplette Mitteilung des Hessischen Fußball-Verbands ist auf der Homepage des HFV einzusehen.
Quelle: Hessischer Fußball-Verband
(tw)