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HFV-Verbandsvorstand spricht sich für vorzeitigen Saisonabbruch aus

Der Verbandsvorstand des Hessischen Fußball-Verbandes (kurz: HFV) hat sich im Rahmen einer einberufenen Sitzung am gestrigen Samstag einstimmig für einen vorzeitigen Abbruch der Saison 2019/2020 ausgesprochen. In einem zeitnah erfolgenden Verbandstag soll diese Empfehlung vorbehaltlich weiterer behördlicher Entscheidungen amtlich werden und würde somit auch die Herren- sowie alle Jugendmannschaften des SC Hessen Dreieich betreffen. 

Die Meldung des Hessischen Fußballverbandes im Wortlaut:

Der Verbandsvorstand empfiehlt den Delegierten einstimmig, dass die Saison 2019/2020 zum 30.06.2020 beendet werden und die Wertung mit Hilfe der Quotienten-Regelung mit Aufsteigern gemäß des Spielgeschehens der Saison 2019/2020, aber ohne Absteiger erfolgen soll.
Weitere wählbare Möglichkeiten sind die Fortführung der Saison über den 30.06.2020 hinaus und das vorzeitige Saisonende mit Quotienten-Regelung unter Ermittlung der Auf- und Absteiger gemäß des bestehenden Spielgeschehens. Weitere Möglichkeiten im Umgang mit der Saison 2019/2020 wurden diskutiert, erwiesen sich jedoch als nicht mehrheitsfähig.

Die endgültige Entscheidung für eine dieser drei Varianten fällt im Rahmen des außerordentlichen Verbandstages, der voraussichtlich am 13. oder 20. Juni stattfindet. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Die Grundlage für diese Empfehlung bilden die 32 Kreiskonferenzen, die in den letzten beiden Wochen durchgeführt wurden. Die entsprechenden Kreisfußballwarte haben die Stimmungsbilder aus ihren Kreisen an die zuständigen Regionalbeauftragten weiter gegeben. Die gesammelten Ergebnisse wurden vom Verbandsspielausschuss zu dieser Empfehlung für den Verbandsvorstand verarbeitet, der diese im Rahmen seiner Sitzung befürwortete.

Präsidium und Verbandsvorstand haben in gemeinsamen virtuellen Sitzungen einen Verfahrensweg gewählt, der Entscheidungen sorgsam vorbereitet, rechtlich absichert, breite Beteiligungsmöglichkeiten der Mitglieder eröffnet, sportliche Fairness im Blick hat und zugleich unter Berücksichtigung der Gesundheit aller Beteiligten abwägt.

Dabei wurden zahlreiche Aspekte berücksichtigt, wie die behördliche Verordnungslage, der Umgang mit übergeordneten Spielklassen (…) und die Zeitschiene, wenn die Saison 2019/2020 über den 30.06.2020 hinaus fortgeführt würde sowie unmittelbare Auswirkungen daraus auf eine potentielle Saison 2020/2021. Zugleich spielten notwendige Satzungsänderungen im Falle einer Fortführung der Saison 2019/2020 über den 30.06.2020 hinaus sowie unmittelbare Auswirkungen auf eine potentielle Saison 2020/2021 eine Rolle, ebenso wie die sportliche Fairness und Ergebnisberücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen. Ferner wurden die Wirkung der Quotienten-Regelung auf die bisherigen Tabellenstände und eventuelle Härtefälle bemessen. Das Vorgehen erfolgte unter der klaren Zielsetzung einer einheitlichen Regelung für ganz Hessen.

Bedauernd nehmen Präsidium und Verbandsvorstand zur Kenntnis, dass es keine generelle und für den gesamten Amateurfußball in Deutschland einheitliche Regelung geben wird. Diese wünschenswerte Variante muss nunmehr durch Einzelentscheidungen des DFB sowie der Landesverbände ersetzt werden.

„Im Umgang mit dem HFV-Spielbetrieb haben wir um Geduld und Besonnenheit zur Realisierung der besten Lösung geworben. Vor dem Hintergrund der aktuellen behördlichen Verfügungslage und nach der Einbeziehung des Rats von Experten sowie der Meinung der Vereine in das Prozedere, favorisieren wir die von einem Großteil der Vereine gewünschte Lösung in Verbindung mit deren Machbarkeit und Rechtssicherheit. Uns ist bewusst, dass nicht alle Vereine diesen Standpunkt teilen, aber leider ist aufgrund der speziellen Situation eine Lösung, die die Zustimmung aller HFV-Vereine findet, nicht möglich. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass wir der optimalen, gerechtesten und vereinsfreundlichsten Lösung hiermit am nächsten kommen“, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß.

Die Empfehlung, das Spieljahr 2019/20 am 30.06.2020 zu beenden, sieht keine weiteren Meisterschaftsspiele des laufenden Spieljahres mehr vor. Die direkten Aufsteiger sollen über den Quotienten aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt werden. Berücksichtigt werden sollen auch Spiele, über deren Wertung bis 30. Juni 2020 sportgerichtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. In Staffeln, in denen weitere Mannschaften direktes Aufstiegsrecht besitzen, wird auch diese Platzierung ermittelt und die Mannschaft steigt auf. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden können, und zwar rechtzeitig für die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21.

Im Vorfeld des außerordentlichen Verbandstages muss die Frage, wie mit dem Thema Relegation und Aufstiegsspiele umzugehen ist, noch abschließend geklärt werden. Hierzu wird eine rechtliche Prüfung erfolgen und auch die Entscheidungen übergeordneter Ligen werden mit berücksichtigt.

Vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg, sollen keine Absteiger ermittelt werden. Diese Regelung bringt mit sich, dass in folgenden Spielzeiten eine Regulierung der Ligen durch eine erhöhte Zahl an Absteigern erfolgen muss. Dieses genaue Prozedere und weitere Regelungen wie beispielsweise Wechselrechte müssen nun satzungsgemäß angepasst werden.
Bezüglich des Verfahrens der Pokalwettbewerbe sind ebenfalls unterschiedliche Szenarien diskutiert worden. Hierfür werden kurzfristig Lösungen erarbeitet.

Der Beschluss im Wortlaut:
1.    Der Verbandsvorstand beschließt, das Präsidium zu bitten, einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen, um über einen eventuellen Abbruch der Saison entscheiden zu lassen. Der außerordentliche Verbandstag findet, vorbehaltlich der Zustimmung des Vereinsregisters und unter Einhaltung der Ladungsfristen, voraussichtlich am 13. Juni 2020 oder 20. Juni 2020 in virtueller Form statt.
2.    Der Verbandsvorstand hat die Ergebnisse der virtuellen Kreiskonferenzen und Befragungen der Mitgliedsvereine zur Kenntnis genommen und diese in seiner Sitzung am 16. Mai 2020 bewertet.
3.    Der Verbandsvorstand stellt fest, dass mehrheitlich durch die teilnehmenden Mitglieder an den Kreiskonferenzen für die Saison 2019/2020 gewünscht wird:
Abbruch der Saison unter Anwendung des bestehenden Spielgeschehens mit Quotientenregelung, aber Festlegung nur von Aufsteigern, keine Absteiger
Der Verbandsvorstand beschließt, sich dieser Mehrheitsmeinung anzuschließen und empfiehlt dem außerordentlichen Verbandstag, den obenstehenden Beschluss zu fassen.
4.    Der Verbandsvorstand beschließt, die Beschlussempfehlung den Verbandsmitgliedern (Vereine) zuzuleiten.
5.    Der Verbandsvorstand beauftragt das Präsidium, alle behördlichen Entscheidungen bis zum außerordentlichen Verbandstag, die Einfluss auf die Fortsetzung oder den Abbruch der Saison haben können, zu bewerten.
6.    Alle notwendigen Anträge sind durch die Geschäftsstelle in Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen für den außerordentlichen Verbandstag vorzubereiten.
7.    Alle erforderlichen und zu berücksichtigenden Fristen, die sich aus der Beschlusslage des außerordentlichen Verbandstages ergeben, sind durch die Geschäftsstelle zu prüfen und eventuell erforderliche Beschlüsse durch den außerordentlichen Verbandstag vorzubereiten.
8.    Die sich durch die Beschlusslage des außerordentlichen Verbandstages ergebenden Auswirkungen auf die Pokalspielsituation sind umgehend durch die Geschäftsstelle zu prüfen und entsprechend erforderliche Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstages vorzubereiten.  
9.    Zum Thema Relegation/Aufstiegsspiele ist eine abschließende rechtliche Prüfung für den Seniorenbereich vorzunehmen. Ebenso sind finale Beschlüsse für das Vorgehen im Junioren- und Frauenbereich für den außerordentlichen Verbandstag vorzubereiten.

(Quelle: Hessischer Fußball-Verband)

(tw)

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